Fördertöpfe für unser Schloss

27.11.2018 – Aktueller Status bzgl. Fördermittel

potentieller Fördertopf 1 für unser Schloss: BKM

Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM)

Wofür gedacht:

u.a. Baudenkmäler, in denen sich beispielhaft architektonische, städtebauliche, wissenschaftliche, geschichtliche oder politische Leistungen abbilden. Gefördert wird nur Substanzerhaltung und Restaurierung, nicht jedoch:

  • Renovierungsarbeiten,

  • Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen,

  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit.

Einige Rahmenbedingungen

  • Laufzeit: längstens 7 Jahre,

  • Land beteiligt sich an den aus Bundesmitteln zu fördernden Maßnahmen mit gleichhohen, mindestens aber angemessenen Haushaltsmitteln,

  • Der Landeskonservator nimmt zur nationalen Bedeutung positiv Stellung und befürwortet die geplanten denkmalpflegerischen Maßnahmen aus seiner fachlichen Sicht.

angedachte Summe:   10 Mill. €

potentieller Fördertopf 2 für unser Schloss: NPS

Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in „Nationale Projekte des Städtebaus“ des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI); Umsetzung und Begleitung durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Wofür gedacht:

Investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial

Einige Rahmenbedingungen:

  •  Laufzeit: 2019 – 2023
  • Grundsatz: 2/3 Bund 1/3 Kommune
  • bei Haushaltsnotlage: 90% Bund 10% Kommune
  • Die finanzielle Beteiligung unbeteiligter Dritter (Spenden, Stiftungen, Kreismittel) ist ausdrücklich erwünscht. Sie kann als kommunaler Eigenanteil gewertet werden – bis zu einem in jedem Fall von der Kommune aufzubringenden Eigenanteil von 10% der förderfähigen Kosten. Eine weitere freiwillige finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich erwünscht; sie kann jedoch nicht den Eigenanteil der Kommune ersetzen.
  • Beschluss der Stadtvertretung (bzw. Eilentscheidung des Hauptausschusses) bei Antragstellung ist notwendig (und am 26.11.2018 erfolgt)
  • Für die baufachliche Beratung und Prüfung bedient sich der Zuwendungsgeber in den Ländern (z.B. in MV das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung)

Angedachte Summe:  12 Mill. €

Status / bekannter Probleme

  • Der Antrag für BKM-Mittel wurde fristgemäß gestellt, der Antrag auf NPS-Mittel wird fristgemäß zum 30.11.2018 gestellt.
  • Die Mittel sind nicht kombinierbar! Daher müssen die einzelnen Maßnahmen bereits bei Antragstellung scharf voneinander abgegrenzt werden.
  • Für die zur BKM-Kofinanzierung nötigen Landesmittel konnten trotz intensivster Nachfrage und Recherchen bei den Landesministerien leider keine weiteren Anträge entgegengenommen werden. Insofern ist das Engagement des Landes als äußerst unzureichend anzusehen, zumal es für uns dort offenbar keinen echten Ansprechpartner gibt.
  • Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege hat uns 200.000 Euro in Aussicht gestellt, was angesichts des dort zur Verfügung stehenden Etats bereits eine verhältnismäßig hohe Summe ist und die größere Bedeutung unseres Vorhabens in der Einschätzung der Denkmalpfleger zum Ausdruck bringt.

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