Unser Weg zur Finanzierung

April 2021: Aktueller Status

Unser Schloss ist ein Denkmal von nationaler Bedeutung!

Nutzungskonzept: Ein Vorkonzept wurde von der kultursegel gGmbH entwickelt. Natürlich fehlen zum echten Konzept noch viele Konkretisierungen, insbesondere müssen noch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen eingearbeitet werden. Dies ist das Ziel für die kommende Konzeptionsphase. Ziel ist es, im Schloss eine Akademie für Kultur und Bildung entstehen zu lassen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt noch nicht über eine Landesmusikakademie und der Bedarf ist gegeben.

Planung: Die Planung ist inzwischen abgeschlossen. Die Stadt ist hier in Vorleistung gegangen. Für einzelne Teile des Gesamtprojektes werden Fördermittel beantragt, wenn entsprechende Förderprogramme aufgelegt werden. Inzwischen waren verschiedene Verantwortliche aus Wirtschaft und Politik unseres Bundeslandes in Gadebusch und wurden durch unser Schloss geführt. 

Der Förderverein: Der Förderverein Renaissanceschloss und Museum e.V. führt verschiedene Veranstaltungen durch und hat inzwischen viele gute Beziehungen zu anderen Vereinen im Land und zu vielen wichtigen Persönlichkeiten aufgebaut. Die Mitgliederzahl ist beständig gewachsen und beträgt mittlerweile ca. 100 Mitglieder. Während vieler Arbeitseinsätze wurden die Gebäude entrümpelt und gereinigt. Auch das Gelände sieht sehr ordentlich aus.

Fördermittel

Inzwischen wurden dreimal Fördermittel genehmigt:  ca. 650.000 € für die Sanierung der Terrakotten auf der Hofseite, insbesondere durch die Ostdeutsche Sparkassenstiftung und weitere Geldgeber (Baubeginn 2021),
ca. 50.000 € für die Sanierung der Heizung in der Aula durch das Landesamt Gesundheit und Soziales MV (Baubeginn 2020),
ca. 3,3 Millionen € durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für den Empfangsbereich des Schlosses (Baubeginn 2021/22 Dauer ca. 3 Jahre).

Darauf sind wir sehr stolz.

Mai 2018: Aktueller Status

Das Schloss auf dem Weg zum Kultur- und Denkmalobjekt von nationaler Bedeutung – mit den entsprechenden Institutionen wurde gesprochen, es sieht gut aus. Nutzungskonzept: Ein Konzept wurde entwickelt, aber muss noch verfeinert und mit weiteren Ideen angereichert werden.
Planung: Aufbauend auf diesem Konzept wurden die Planungsleistungen ausgeschrieben. Die Bietergespräche haben stattgefunden. Wichtig sind für uns bei den Anbietern nicht nur der Preis, sondern auch solche Eigenschaften wie Erfahrung mit Fördermittelanträgen, Erfahrung mit ähnlichen Objekten, regionale Nähe, Engagement usw. usf. Die Bieter wurden am 18.05.2018 über die beabsichtigte Zuschlagerteilung informiert. Die gesetzliche Widerspruchsfrist für die unterlegenen Bieter läuft noch bis Ende Mai. Bis dahin sollten auch die städtischen Gremien ihre Zustimmung zur Auftragsvergabe erteilen. Der Bauausschuss hat die bereits in der KW 20 getan. Der Hauptausschuss soll den Bürgermeister in einer Sondersitzung am 28.05.2018 zur entsprechenden Eilentscheidung bevollmächtigen. Sofern diese beiden Hürden genommen werden, soll am 12.06.2018 eine Plananlaufberatung stattfinden.

Mai 2018: Unser Weg zur Finanzierung

Ständig werden vom Bund und vom Land Förderprogramme aufgelegt. Dies ist schon Jahrzehnte so. Nicht alle Programme kommen für die Förderung eines Schlosses wie in Gadebusch in Frage, aber es gibt immer wieder solche meist zeitlich beschränkten Programme.

Beim Bund trägt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder auch Kulturstaatsminister genannt die Verantwortung für die Kultur- und Medienpolitik.

Aktuell (01.05.2018) ist dies Frau Monika Grütters von der CDU. (Einen Kulturminister beim Bund gibt es nicht, da die Kulturverantwortung bei den Ländern liegt.) Zu den Aufgaben des BKM gehören u.a. die Förderung von kulturellen Einrichtungen und Projekten von überregionaler, nationaler Bedeutung (wie unser Schloss) und dies seit ca. 50 Jahren. Es ist davon auszugehen, dass dies auch 2018/19 weiter passiert.

Neben einem umfangreichen Kriterienkatalog gibt es vor allem 2 Bedingungen, um zu einer Förderung zu gelangen:

  • Das Objekt, also unser Schloss, muss von nationaler Bedeutung sein.
  • Es gibt eine Kofinanzierung durch das Bundesland, d.h. durch die Landesregierung von MV.

Die erste Bedingung ist meiner Ansicht nach erfüllt, wenn ich an die Rede von Prof. Dr. Frank Braun in der Feuerwehr im Herbst 2017 denke. Und ich gehe davon aus, dass das zuständige Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V auch so denkt.

Das Problem ist die zweite Bedingung. Hier ist vor allem das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung zu nennen, dass hierfür verantwortlich ist. Aktueller Minister ist Herr Christian Pegel von der SPD. Aber auch andere Stellen wie das Kultusministerium müssen für die Renovierung des Schlosses stimmen.

Hier muss auf jeden Fall von uns ein schlüssiges Nutzungskonzept und eine damit korrespondierendes Planung entwickelt werden und es müssen die richtigen Fördertöpfe gefunden werden und die richtigen Leute sich das Schloss angesehen haben und von unseren Ideen überzeugt werden.

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